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Medizinische Abklärung und Flugtauglichkeit  
Allgemeine Informationen

Wir bitten Fluggäste nach

  • Operationen
  • gravierenden Krankheiten / Erkrankungen
  • Spitalsaufenthalten

vor dem Flugantritt ärztlichen Rat einzuholen. In fraglichen Fällen schreiben Sie bitte an den Special Cases Desk:  

Faxnr.:       +43 (0)5-1766-51043
E-mail:         specialcases@austrian.com

Flugtauglichkeit mit Flugfreigabe

Wann ist eine medizinische Flugfreigabe vom betriebsärztlichen Dienst der Austrian Airlines notwendig?

  • Nach größeren Operationen
  • In den ersten Wochen nach Auftreten einer gravierenden Krankheit
  • Bei Fluggästen, die an Bord liegend transportiert werden
  • Bei Fluggästen, die zusätzlichen Sauerstoff oder andere medizinische
    Geräte an Bord brauchen
  • Wenn Fluggäste zu einer medizinischen Behandlung reisen

In diesen Fällen schreiben Sie bitte unbedingt an unseren Special Cases Desk unter specialcases@austrian.com oder per Fax an +43 (0)5-1766-51043.

 

Als Grundlage für die Flugfreigabe brauchen Sie das medizinische Informationsformular. Es besteht aus 2 Teilen: 


Teil 1 füllen Sie und die buchende Stelle aus, 
Teil 2  füllt Ihr behandelnder Arzt aus.

Bitte schicken Sie beide Teile bis spätestens 48 Stunden vor Abflug an den Special Cases Desk.

 

Wann müssen wir  einen Flugkrankentransport ablehnen?

  • Wenn  für erkrankte Personen aufgrund ihres schlechten Allgemeinzustandes eventuell medizinische Komplikationen während des Fluges zu erwarten sind.
  • Wenn eine medizinische Betreuung für den Fluggast erforderlich wäre und diese nicht möglich ist.
  • Wenn vom behandelnden Arzt jegliche Information zur Erkrankung verweigert wird.
  • Wenn infektiöse Krankheiten an Mitreisende übertragen werden könnten.
Flugtauglichkeit ohne Flugfreigabe

Keine medizinische Flugfreigabe ist erforderlich für

  • Gäste mit Behinderung, die seit Geburt oder bereits über einen längeren Zeitraum unverändert besteht.
  • Gäste, die wegen Verletzung des Stütz- und Bewegungsapparates
    (entzündlich oder degenerativ) als Folge von Krankheit (z.B. MS, Glas-
    knochenkrankheit) auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen sind.
    Nähere Informationen finden Sie unter Barrierefreies Reisen.
  • Gäste mit leichten Formen von chron. obstrukt. Bronchitis und Asthma, die
    - ohne Anfälle verlaufen
    - mit eigenen Medikamenten gut behandelt sind und
    -  Ihr Arzt es nicht für nötig erachtet, dass Sie an Bord
      Sauerstoff verabreicht brauchen 
     
  • Nach einem Herzinfarkt, der mehrere Wochen zurück liegt und komplikationslos verlaufen ist; vorausgesetzt der behandelnde Kardiologe äußert keine Bedenken.
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Stand: 09.11.09.
Bes. Anwendungs-
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