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An Bord  
Vom Flughafengebäude in das Flugzeug

Auf den Flughäfen gibt es unterschiedliche Transportmöglichkeiten für mobilitätseingeschränkte Fluggäste - je nach lokalen Gegebenheiten. Es kann vorkommen, dass Sie den Rollstuhl wechseln müssen, um vom Flughafen ins Flugzeug zu gelangen.

Beachten Sie bitte, dass das Ein-/Aussteigen auf selber Ebene mit dem Flugzeug nicht auf allen Flughäfen sichergestellt werden kann, die wir anfliegen.

Handgepäck

Wir empfehlen, das Handgepäck so leicht wie möglich zu halten, damit Sie es selbst transportieren können. Das Handgepäck darf 8 kg Gewicht und die vorgegebenen Maße (55x40x23cm) nicht überschreiten. 

Müssen Sie während Ihrer Reise Medikamente einnehmen? Dann achten Sie bitte darauf, dass Sie diese im Handgepäck mitnehmen - unter Berücksichtigung der Handgepäcksregeln.

Sitzplatzwahl

Wenn Sie in Ihrer Mobilität oder Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind, haben Sie auf unseren Flügen in der gebuchten Klasse größtmögliche Sitzplatzwahl, aus Flugsicherheitsgründen gibt es jedoch in bestimmten Reihen (z.B. Notausgang) Einschränkungen.

Einige Gang-Sitzplätze an Bord sind mit klappbaren Armlehnen ausgestattet, um Ihnen das Platznehmen zu erleichtern. Erkundigen Sie sich nach diesen Sitzplätzen bei Ihrer Buchung! 

Behindertengerechte Ausstattung an Bord 

Unsere Langstreckenflugzeuge Boeing 777, Boeing 767 und unsere Airbus-Flotte sind mit behindertengerechten Toiletten ausgestattet.

Auf Boeing 777 und Boeing 767 ist ein Bordrollstuhl standardmäßig an Bord, damit Sie leichter die Toilette aufsuchen können. 
Wenn wir mindestens 48 Stunden vor Abflug bescheid wissen, können wir Ihnen den Bordrollstuhl auch auf  unserer Airbus, Boeing 737, F100, F70 und Dash 8-400 Flotte zur Verfügung stellen.

Begleitperson

Unser Kabinenpersonal hilft Ihnen gerne:  

  • beim Vorbereiten zum Essen
  • beim Gebrauch des "On Board Rollstuhls" bis zur Toilette 
  • für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen bis zur Toilette
  • beim Verstauen von Handgepäck und Behelfsmitteln
  • in der Kommunikation mit Fluggästen, die in ihrer Sehfähigkeit bzw. Hörfähigkeit eingeschränkt sind. 

Brauchen Sie darüber hinaus Unterstützung? Dann benötigen Sie eine Begleitperson. Wichtig: Die Begleitperson muss volljährig sein (Mindestalter 18 Jahre).

  

Unsere Flotte 

Handgepäck

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Wichtige Informationen
 

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Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

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