Weiterhin visumfrei in die USA einreisen?
Haben Sie einen roten, maschinenlesbaren Reisepass, der vor dem 26. Oktober 2005 oder nach dem 16. Juni 2006 ausgestellt wurde?
- Dann brauchen Sie kein Visum für die Einreise in die USA. Wichtig: der Reisepass muss zumindest für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein und sie müssen sich vor Abflug online registrieren! Dies ist eine neue Regelung der US-Behörden. Mit dem "Electronic System for Travel Autorization" - kurz ESTA - ist das Online-Registrieren in wenigen Schritten möglich! Wir empfehlen unseren Fluggästen, sich mindestens 72 Stunden vor Ihrem Abflug zu registrieren, um die Einreisegenehmigung der Behörden rechtzeitig zu erhalten.
Ein österreichischer Notreisepaß berechtigt nicht zur visumfreien Einreise!
Außerdem raten wir allen USA-Reisenden, den Ausdruck dieser Genehmigung bei der Reise mitzunehmen. Die Online-Registrierung soll in Zukunft das Formular I-94W ersetzen, welches bis dato von Fluggästen an Bord ausgefüllt wird. Hier gleich weiter zur ESTA-Registrierung! Details zu ESTA erfahren Sie hier!
Zusätzlich APIS-Daten über Austrian Web Check-in eingeben:
Darüberhinaus sind Fluggesellschaften bei Flügen in die USA gesetzlich verpflichtet, zusätzlich Daten der Passagiere an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System (APIS)" zu übermitteln.
Folgende Angaben sind dabei notwendig:
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Passdaten
- Land des Hauptwohnsitzes
- vollständige erste Adresse während des USA-Aufenthaltes mit: Straße, Hausnummer, Stadt, Staat in den USA, Postleitzahl
Diese Daten können Sie direkt über Austrian Web Check-in eingeben. Und die Bordkarte können Sie ebenso gleich ausdrucken!
Hier gehts zum Austrian Web Check-in
So wird die Reisevorbereitung noch einfacher, die Zeit am Flughafen noch kürzer! Flugreisende, die eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung der USA haben oder Transitreisende sind von dieser Regelung ausgenommen!
Visapflicht besteht für:
- Inhaber von roten Reisepässen, die zwischen dem 26. Oktober 2005 und 15. Juni 2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden
- Inhaber von grünen (alten) Reisepässen.
- Inhaber von Notreisepässen
- Im Reisepass miteingetragene Kinder
- Reisepässe von unter 12-Jährigen ohne Chip
- Andere als touristische oder Privatgeschäftsreisen (z.B. journalistische Tätigkeit, Studium, Ausbildung, Forschung, Austauschprogramme, Vorträge, Arbeitsaufnahme, Au-pair, Heirat etc.)
- Passagiere ohne ESTA-Registrierung
- Staatsangehörige von Ländern, die nicht dem Visa Waiver Program (VWP) unterliegen