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| Verbotene und gefährliche Gegenstände |
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Ihre Sicherheit ist uns wichtig. Beachten Sie daher bitte diese Liste der verbotenen Gegenstände (laut EU Verordnung EC 68/2004). Diese Liste wird ständig aktualisiert. |
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Verbotene Gegenstände im Handgepäck
1. Gewehre, Feuerwaffen und Waffen
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Jedes Objekt, das in der Lage ist oder zu sein scheint, ein Projektil abzufeuern oder Verletzungen hervorzurufen, einschließlich:
- alle Feuerwaffen (Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten usw.) - Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen - Komponenten von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre/Zielgeräte) - Luftpistolen, Gewehre und Schrotpistolen - Signalpistolen - Startpistolen - Spielzeugpistolen aller Art - Druckluftwaffen - Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistole - Armbrüste - Katapulte - Harpunen und Harpunenabschussgeräte - Viehtötungsapparate - Betäubungsgeräte oder Elektroschocker, z.B. Betäubungsstäbe, Elektroimpulsgeräte - Feuerzeuge, die Feuerwaffen imitieren |
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2. Spitze/scharfe Waffen und scharfe Objekte
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- Äxte und Beile - Pfeile und Wurfpfeile - Kanthaken - Harpunen und Speere - Eispickel - Schlittschuhe - alle Feststell- oder Springmesser (unabhängig von der Klingenlänge) - Messer aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen (unabhängig von der Klingenlänge) - Fleischerbeile - Macheten - Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheits-Rasierer oder Einmal- Rasierer mit Klingen in Kassette) - Säbel, Schwerter und Degen - Skalpelle - Scheren mit einer Klingenlänge über 6cm - Ski- und Wanderstöcke - Wurfsterne - Werkzeuge, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können, z.B. Bohrer und Bohraufsätze, Teppich- und Kartonmesser, Universalmesser, alle Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Hammer, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen.
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3. Stumpfe Gegenstände
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Jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
- Baseball- und Softball-Schläger - Keulen oder Schlagstöcke fest oder biegsam - z.B. Knüppel, Gummiknüppel und Gummistöcke - Cricketschläger - Golfschläger - Hockeyschläger - Lacrosseschläger - Kajak- und Kanupaddel - Skateboards - Billardstöcke - Angelruten - Kampfsportausrüstung, z.B. Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts |
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4. Sprengstoffe und brennbare Stoffe
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Alle Sprengstoffe oder hochentzündlichen Stoffe:
- Munition - Sprengkapseln - Detonatoren und Zünder - Sprengstoffe und Explosivkörper - Nachbildungen oder Imitationen von Sprengstoffen oder Explosivkörpern - Minen und andere explosive militärische Ausrüstungsgegenstände - Granaten aller Art - Gas und Gasbehälter, z.B. Butan, Propan, Acetylen, Sauerstoff in großen Mengen - Feuerwerkskörper, Fackeln aller Art und sonstige pyrotechnische Erzeugnisse (einschließlich Kleinfeuerwerk -"party poppers"- und Spielzeugpistolen mit Zündplättchen) - Überallzündhölzer - Rauchkanister oder Rauchpatronen - brennbare flüssige Kraftstoffe, z.B. Benzin, Diesel, Flüssiggas für Feuerzeuge, Alkohol, Ethanol - Farbe in Sprühdosen - Terpentin und Farbverdünner - alkoholische Getränke von mehr als 70% Vol. |
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| 5. Chemische und toxische Stoffe
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Alle chemischen oder toxischen Stoffe:
- Säuren und Basen, z.B. Batterien, die auslaufen können - ätzende oder bleichende Stoffe, z.B. Quecksilber, Chlor - Abwehr- oder Betäubungssprays - z.B. Mace, Pfefferspray, Tränengas - Radioaktives Material, z.B. medizinische oder gewerbliche Isotope - Gifte - Infektiöses oder biologisch gefährliches Material, z.B. infiziertes Blut, Bakterien und Viren - Spontan entzündliches oder brennbares Material - Feuerlöscher |
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| Verbotene Gegenstände im aufgegebenen Gepäck
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- Sprengkörper, einschließlich Detonatoren, Zünder, Granaten, Minen und Sprengstoffe - Gase: Propan, Butan - Brennbare Flüssigkeiten, einschließlich Benzin, Methanol - Brennbare Feststoffe und reaktive Stoffe, einschließlich Magnesium, Feueranzünder, Feuerwerkskörper, Fackeln - Feuerzeuge - Oxidationsmittel und organische Peroxide, einschließlich Bleichmittel, Sets zur Ausbesserung von Kfz-Karosserien - Toxische oder infektiöse Stoffe, einschließlich Rattengift, infiziertes Blut - Radioaktives Material, einschließlich medizinische oder gewerbliche Isotope - Korrosionsmittel, einschließlich Quecksilber, Fahrzeugbatterien - Komponenten von Kfz-Kraftstoffsystemen, die Kraftstoff enthalten haben
Möchten Sie einen Ärztekoffer bzw. Ärzterucksack mitnehmen? Dazu brauchen Sie eine schriftliche Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres. Bitte informieren Sie uns darüber vor Ihrem Flug.
Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:
+43 (0)5 1766 1000 Mo. - Fr. 07.00 - 22.00; Sa., So. 08.00 - 20.00
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