Anwendungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten
- für Flüge, die von einem Flughafen in der Gemeinschaft abfliegen, sowie für Flüge, die von einem Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem Flughafen in der EU durchgeführt werden (es sei denn, Sie haben in diesem Drittstaat Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten);
- unter der Bedingung, dass Sie über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und sich zur angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden;
- hinsichtlich Annullierungen für die Nichtdurchführung eines Fluges, dessen Durchführung von uns zuvor geplant war und auf dem zumindest ein Platz reserviert war;
- nur für Fluggäste, die zu einem Tarif reisen, der unmittelbar oder mittelbar für die Öffentlichkeit verfügbar ist, bzw. für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogrammes oder anderer Werbeprogramme ausgegeben wurden;
- wo wir das ausführende Luftfahrtunternehmen sind.
Verspätungen
Ist nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug
(a) bei Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km um zwei Stunden oder mehr oder
(b) bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3 500 km um drei Stunden oder mehr
oder
(c) bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert,
bieten wir Ihnen unentgeltlich
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
- die Möglichkeit, Ihren geplanten Zielort per Telex, Telefax, Telefon oder e-mail zu kontaktieren.
Liegt die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit, bieten wir Ihnen außerdem nach örtlicher Verfügbarkeit
- Hotelunterbringung, falls ein ungeplanter Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist, und
- Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.
Beträgt die Verspätung mindestens fünf Stunden und Sie entschließen sich, nicht mit dem verspäteten Flug zu reisen, bieten wir Ihnen die vollständige Erstattungder Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihrenursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist.
Annullierungen
Wird Ihr Flug annulliert, werden wir Ihnen die folgenden Unterstützungsleistungen bieten:
I. Die Wahl zwischen:
(a) vollständiger Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte
sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; oder
(b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, oder
(c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich
verfügbarer Plätze.
II. Zusätzlich bieten wir Ihnen unentgeltlich
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
- die Möglichkeit, Ihren geplanten Zielort per Telex, Telefax, Telefon oder e-mail zu kontaktieren.
III. Liegt die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit der Alternativbeförderung erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit, bieten wir Ihnen nach örtlicher Verfügbarkeit auch:
- Hotelunterbringung, falls ein ungeplanter Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist und
- Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.
IV. Sie haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von:
(a) 250 EUR bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km,
(b) 400 EUR bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3500 km,
(c) 600 EUR bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
Ausgenommen den Fall, dass
- Sie über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, oder
- Sie über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und Ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
- Sie über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet werden und ein Angebot zur anderweitigen Beförderung erhalten, das es Ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder
- wir nachweisen können, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Die Entschädigungsleistungen reduzieren sich um die Hälfte, sofern wir Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die nicht später als zu den oben unter „Verspätungen“ genannten Zeiten erfolgt.
Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung
Nichtbeförderung ist die Weigerung eines Luftfahrtunternehmens, einen Fluggast zu befördern, obwohl sich dieser unter den oben unter der Überschrift „Anwendungsbereich“ genannten Bedingungen am Flugsteig eingefunden hat, sofern keine vertretbaren Gründe für die Nichtbeförderung gegeben sind, z. B. im
Zusammenhang mit der Gesundheit oder der allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit oder unzureichenden Reiseunterlagen. Ehe wir Fluggästen die Beförderung verweigern, versuchen wir zunächst, Fluggäste gegen eine entsprechende Gegenleistung zum freiwilligen Verzicht auf ihre Buchungen, zu bewegen.
Finden sich nicht genügend Freiwillige und müssen wir Ihnen daher die Beförderung gegen Ihren Willen verweigern,werden wir Ihnen folgende Ausgleichsleistungen bieten:
(a) 250 EUR bei allen Flügen bis zu einer Entfernung von 1500 km,
(b) 400 EUR bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km bis zu 3500 km,
(c) 600 EUR bei Flügen über eine Entfernung von mehr als 3500 km.
Diese Beträge reduzieren sich um die Hälfte, soferne wir Ihnen eine anderweitige Beförderung anbieten, die nicht später als zu den oben unter „Verspätungen“
genannten Zeiten erfolgt. Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem Sie infolge der Nichtbeförderung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommen. Die Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.
Zusätzlich bieten wir Ihnen Folgendes:
I. Die Wahl zwischen:
(a) vollständiger Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf Ihren ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist; oder
(b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
(c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Ihrem Wunsch, vorbehaltlich
verfügbarer Plätze.
II. Zusätzlich bieten wir Ihnen unentgeltlich
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit und
- Hotelunterbringung, falls ein ungeplanter Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist,
- Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung und
- die Möglichkeit, Ihren geplanten Zielort per Telex, Telefax, Telefon oder e-mail zu kontaktieren.
Herabstufung der Buchungsklasse
Sollten wir Ihnen keine Beförderung in der von Ihnen gebuchten Kabinenklasse, sondern nur in einer niedrigeren Klasse anbieten können, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung eines prozentuellen Anteils des von Ihnen gezahlten Flugscheintarifes. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fluggäste, die freiwillig der Beförderung in einer niedrigeren Kabinenklasse als der im Flugschein ausgewiesenen zustimmen. Wir bieten Ihnen dazu Pauschalbeträge, gestaffelt nach der Entfernung der betroffenen Flugstrecke an, die durchschnittlich über dem Anspruch gemäß Tarifdifferenz liegen.
Sofern Sie mit diesem Pauschalbetrag nicht einverstanden sind, können Sie Ihr Ticket gerne zur exakten Berechnung an unsere Refund-Abteilung übermitteln.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an unsere nächstgelegene Vertretung.
Mitteilung gemäß Artikel 16 Verordnung (EC) 261/2004
Für Anfragen und Beschwerden von Konsumenten, die Verordnung betreffend, zuständig:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
mailto:fluggastrechte@bmvit.gv.at
Tel +43 1 7116265/9204
Mo-Do 09-12.00
Fax +43 1 7116265/9699