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Allgemeine Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck

 

Datenerfassung für Passagiere von/nach USA und Kanada

Alle Fluggesellschaften sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Passagiere auf Flügen von/nach USA und Kanada zu registrieren und an die dortigen Behörden zu übermitteln. 
Bei den Datensätzen unterscheidet man zwischen verpflichtenden Daten und
optionalen Daten, die nur dann übermittelt werden, wenn sie bei der Buchung
angegeben werden.
1. verpflichtend: Reservierungsnummer, Name(n) der Reisenden, Datum der
Reservierung, Reisedaten, ob der Passagier nur gebucht ist, oder schon
abgeflogen ist, special service requests ( z.B. Rollstuhl, Babykorb, Spezialessen
etc.)
2. optional: Telefonnummer, Reisebüro, Sitznummer
3. NICHT übermittelt: NICHT übermittelt werden beispielsweise Vielfliegerdaten
(Miles & More), email Adresse oder Kreditkartennummer.

Haftungsbestimmungen

Information zur Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck finden Sie hier.

Beförderungsbestimmungen                                                   
Wien, Februar 2008

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
 
Wir“, „unser“ und „uns“ sind Austrian Airlines AG oder Lauda Air Luftfahrt GmbH oder Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH.
 
(Autorisierter) Agent“ ist ein Verkaufsagent, welcher von uns ermächtigt ist, uns im Ticket-Verkauf zu vertreten.
 
Abkommen“ ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.
 
Airline Code“ ist ein Code bestehend aus 2 Symbolen oder 3 Buchstaben, welcher der jeweiligen