Ab dem 6. November 2006 gelten geänderte EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck für alle
- Ab- und Weiterflüge von EU-Flughäfen
- sowie von Island, Norwegen sowie der Schweiz
Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wieder verschliessbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Davon ausgenommen sind Babynahrung, Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke) sowie Medikamente, die Sie während des Fluges brauchen. Diese Artikel können Sie zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen.
Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel seperat vorzuweisen:
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den transparenten Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100ml
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Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
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Jacken und Mäntel
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Produkte, die Sie in Airport Shops gekauft haben
Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Alle Artikel, die Sie an Bord kaufen, müssen in einem versiegelten Plastikbeutel transportiert und mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden - unsere Kollegen an Bord machen das gerne für Sie.
Falls Sie weitere Flüssigkeiten unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: verpacken Sie diese bitte stoss-, auslauf- und bruchsicher. Für Schäden im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.