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Allgemeine Bedingungen fĂŒr die Beförderung von FluggĂ€sten und GepĂ€ck

 

Datenerfassung fĂŒr Passagiere von/nach USA und Kanada

 

Alle Fluggesellschaften sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Passagiere auf FlĂŒgen von/nach USA und Kanada zu registrieren und an die dortigen Behörden zu ĂŒbermitteln. 
Bei den DatensÀtzen unterscheidet man zwischen verpflichtenden Daten und
optionalen Daten, die nur dann ĂŒbermittelt werden, wenn sie bei der Buchung
angegeben werden.
1. verpflichtend: Reservierungsnummer, Name(n) der Reisenden, Datum der
Reservierung, Reisedaten, ob der Passagier nur gebucht ist, oder schon
abgeflogen ist, special service requests ( z.B. Rollstuhl, Babykorb, Spezialessen
etc.)
2. optional: Telefonnummer, ReisebĂŒro, Sitznummer
3. NICHT ĂŒbermittelt: NICHT ĂŒbermittelt werden beispielsweise Vielfliegerdaten
(Miles & More), email Adresse oder Kreditkartennummer.

Haftungsbestimmungen

Information zur Haftung von Luftfahrtunternehmen fĂŒr FluggĂ€ste und deren ReisegepĂ€ck finden Sie hier.

Beförderungsbestimmungen                                                   
Wien, Juli 2009

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

„Wir“, „unser“ und „uns“ sind Austrian Airlines AG oder Lauda Air Luftfahrt GmbH oder Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH.
„(Autorisierter) Agent“ ist ein Verkaufsagent, welcher von uns ermĂ€chtigt ist, uns im Ticket-Verkauf zu vertreten.

„Airline Code“ ist ein Code bestehend aus 2 Symbolen oder 3 Buchstaben, welcher der jeweiligen Fluglinie zugeordnet wird.
 
„Anschlussflug“ ist ein Flug aufgrund zweier oder mehrerer aufeinander folgender, gemeinsam ausgestellter Tickets, wobei diese zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
 
„Elektronischer Coupon“ ist ein Coupon in elektronischer Form oder ein sonstiges Dokument in unserer Datenbank.
 
„Elektronisches Ticket“ ist der von uns ausgestellte Itinerary/Receipt, der elektronische Coupon oder die Bordkarte.
 
„Flug Coupon“ ist der Teil des Tickets der den Vermerk „Flight Coupon“ oder „good for passage“ enthĂ€lt oder im Falle des elektronischen Tickets der elektronische Coupon; er gibt die einzelnen Orte an, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.
 
“Flugsegment” ist ein Teil einer Beförderung zwischen zwei Orten, der von uns oder einem anderen LuftfrachtfĂŒhrer durchgefĂŒhrt wird.
 
"Flugunterbrechung" ist die geplante Unterbrechung Ihrer Reise an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsflughafen.
 
„GepĂ€ck“ sind Ihre persönlichen GegenstĂ€nde, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Reise mit sich fĂŒhren. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes GepĂ€ck.
 
Aufgegebenes GepĂ€ck ist GepĂ€ck, das uns anvertraut wurde und fĂŒr das eine GepĂ€cksmarke ausgestellt wurde.
Nicht aufgegebenes GepĂ€ck ist alles ĂŒbrige GepĂ€ck.
 
„GepĂ€cksmarke“ ist ein von uns zur Identifizierung Ihres aufgegebenen GepĂ€cks ausgestelltes Dokument. Sie besteht aus der GepĂ€cksanhĂ€ngemarke, die am GepĂ€ck befestigt wird und aus der GepĂ€ckseinlösemarke, die Ihnen ausgehĂ€ndigt wird.
 
„Höhere Gewalt“ sind unĂŒbliche und unvorhersehbare UmstĂ€nde außerhalb unseres oder Ihres Einflussbereiches, deren Folgen auch unter Einhaltung grĂ¶ĂŸtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden können.
 
„Itinerary/Receipt“ ist ein von uns ausgestelltes Dokument oder mehrere Dokumente, in dem der Name des Passagiers, Fluginformationen und sonstige Informationen enthalten sind.
 
„Konsument“ ist jede Person, die Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Konsumentenschutzgesetz[1] in der jeweils geltenden Fassung ist.
 
„LuftfrachtfĂŒhrer“ (Carrier) ist jeder andere LuftfrachtfĂŒhrer als wir, dessen Airline Code auf Ihrem Ticket oder auf Ihren Anschlussflugscheinen aufscheint.
 
„Passagier“ ist jede Person, mit Ausnahme der Mitglieder des Bordpersonals, die aufgrund eines Tickets in einem Flugzeug transportiert wird oder werden soll (siehe auch Begriffsbestimmung „Sie“ und „Ihr).
 
„Passagier Coupon“ (Passenger Coupon) ist der Teil des Tickets, der immer bei Ihnen verbleibt.
 
„Rechtzeitiges Eintreffen beim Check-In“ ist jener Zeitpunkt, der von uns bzw. einem LuftfrachtfĂŒhrer bestimmt wurde, zu dem sĂ€mtliche Check-In-FormalitĂ€ten erledigt sein mĂŒssen und Sie Ihren boarding-pass (Einsteigekarte) erhalten haben.
 
„Sie“ und „Ihr“ bedeutet irgendeine Person, mit Ausnahme von Mitgliedern des Bordpersonals, welche gemĂ€ĂŸ eines Tickets in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll (siehe auch die Definition fĂŒr „Passagier“).
 
„SZR“ sind die durch den Internationalen WĂ€hrungsfonds festgelegten Sonderziehungsrechte (1 SZR entspricht am 08.05.2009 1,11911 EURO).
 
„Tage“ sind volle Kalendertage, einschließlich Sonntage und gesetzlicher Feiertage; bei Schadensanzeigen wird der Tag des Erhaltes des GepĂ€cks nicht mitgerechnet; bei Feststellung der GĂŒltigkeitsdauer eines Tickets wird der Tag der Ausstellung bzw. der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
 
„Tarif“ ist das fĂŒr die Beförderung eines Fluggastes und GepĂ€cks zu entrichtende Entgelt sowie die Bedingungen, unter denen dieser anwendbar ist.
 
„Ticket“ (Flugschein) ist entweder das Dokument mit dem Vermerk „Passenger Ticket and Baggage Check“ (Passagier Coupon und GepĂ€ckschein) oder das elektronische Ticket; es umfasst auch die Vertragsbedingungen und Hinweise sowie die Flug- und Passagier Coupons.
 
„Vereinbarte Zwischenlandeorte“ sind Orte, mit Ausnahme des Abflugs- und des Bestimmungsortes, welche im Ticket ausdrĂŒcklich als solche benannt oder als solche in unseren FlugplĂ€nen veröffentlicht sind.
 
„Vertragsbedingungen“ sind die auszugsweise in Ihrem Ticket oder Itinerary/Receipt abgebildeten (bzw. mit diesem ĂŒbermittelten) Bestimmungen, die als solche bezeichnet werden und welche mittels Verweis diese Allgemeinen Bedingungen fĂŒr die Beförderung von FluggĂ€sten und GepĂ€ck zu einem Bestandteil Ihres Beförderungsvertrages machen.
 
Artikel 2 – Anwendungsbereich
 

2.1 Allgemeines
 
Soweit in den AbsĂ€tzen 2.2, 2.4 und 2.5 dieses Artikels nicht anderes bestimmt ist, sind diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen nur auf jene FlĂŒge oder Flugsegmente anwendbar, bei denen der Name unserer Fluglinie oder unser Airline Code in der Spalte „Carrier/Flight“ des Tickets fĂŒr diesen Flug bzw. dieses Flugsegment steht.
 
Wenn wir einen Flugschein zur Beförderung auf Diensten einer anderen Airline ausstellen, handeln wir insoweit nur als deren Agent. Sie erkennen dies daran, dass unser Airline Code nicht vor der Flugnummer aufscheint.
 
Unsere FlĂŒge werden von den Fluglinien der Austrian Airlines Gruppe, d.s. Austrian Airlines AG, Lauda Air Luftfahrt GmbH oder Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH durchgefĂŒhrt.

2.2 CharterflĂŒge
 
Bei Beförderungen aufgrund einer Chartervereinbarung kommen diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen zur Anwendung, soweit sie nicht durch die Bedingungen der Chartervereinbarung und des Charter-Tickets abgeÀndert oder ersetzt werden.
 
2.3 Code Share-FlĂŒge
 
Auf manchen Strecken bieten wir unter dem Begriff „Code Share-Flug“ unser Service gemeinsam mit anderen LuftfrachtfĂŒhrern an. Das bedeutet, dass, obwohl Sie eine Buchung bei uns und ein Ticket mit unserem Namen oder Airline Code haben, die Beförderung durch einen anderen LuftfrachtfĂŒhrer durchgefĂŒhrt wird. Im Falle eines „Code Share-Fluges“ werden wir oder unsere Agenten Sie bereits bei der Reservierung des Tickets darauf hinweisen.

 
2.4. Information ĂŒber die IdentitĂ€t des ausfĂŒhrenden LuftfrachtfĂŒhrers[2]
 
Da es fĂŒr Sie als Passagier wichtig ist zu wissen, mit welcher Fluglinie Sie tatsĂ€chlich fliegen (Operating Carrier), informieren wir Sie bereits bei Reservierung eines Fluges ĂŒber die IdentitĂ€t des Operating Carriers. Ebenso werden Sie unverzĂŒglich informiert, sofern der Operating Carrier gewechselt wird.
 
Indirekte VertriebskanĂ€le, welche nicht in unserem Einflussbereich stehen, wie ReisebĂŒros oder diverse Internetanbieter, sind ebenfalls durch Art 11 der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005[2] verpflichtet, bei Reservierung auf den Operating Carrier hinzuweisen bzw. jeden Wechsel des Operating Carriers dem Passagier mitzuteilen.
 
Die gemeinschaftliche Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EuropĂ€ischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, finden Sie unter http://europa.eu.int/comm/transport/air/safety/flywell_en.htm bzw. ĂŒber einen Link auf unserer Homepage www.austrian.com 

 
2.5 Entgegenstehendes Recht
 
Im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und unseren Tarifen oder dem anwendbaren Recht, gehen diese Tarife bzw. das anwendbare Recht den Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor.
 
Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen unter dem jeweils anwendbaren Recht ungĂŒltig sein, so bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen davon unberĂŒhrt.
 
2.6 Bestimmungen des LuftfrachtfĂŒhrers
 
Sofern in diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht anders geregelt, gehen im Falle des Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Beförderungsbedingungen und anderen Bestimmungen, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen vor.
 
 
Artikel 3 –  Tickets
 
3.1 Allgemeines
 
3.1.1 Wir befördern nur den im Ticket angefĂŒhrten Passagier; Sie mĂŒssen daher jederzeit in der Lage sein, die zu Ihrer Identifikation nötigen Dokumente vorzulegen.
 
3.1.2 Das Ticket ist nicht ĂŒbertragbar.
 
3.1.3 Das Ticket ist und bleibt zu jederzeit unser Eigentum.
 
3.1.4 Ausgenommen den Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht auf einem Flug befördert werden, wenn Sie dafĂŒr kein gĂŒltiges Ticket mit einem gĂŒltigen Flug Coupon und allen ĂŒbrigen unbenutzten Flugcoupons sowie dem Passagier Coupon besitzen. Weiters können Sie nicht befördert werden, wenn Ihr Ticket in irgendeiner Weise verĂ€ndert wurde und dies nicht durch uns oder einen unserer Agenten geschah. Im Fall eines elektronischen Tickets können Sie nicht befördert werden, wenn Sie sich nicht ausreichend ausgewiesen haben und kein gĂŒltiges elektronisches Ticket auf Ihren Namen ausgestellt wurde.
 
3.1.5 a Im Falle des Verlustes oder der BeschĂ€digung eines bei uns oder einem unserer Agenten gekauften Tickets (oder eines Teiles davon) oder der unvollstĂ€ndigen Vorlage desselben, werden wir auf Ihren Wunsch ein Ersatzticket (oder einen Teil davon) ausstellen, wenn uns zu diesem Zeitpunkt der Nachweis dafĂŒr erbracht wird, dass das Ticket fĂŒr die in Frage stehende Beförderung ursprĂŒnglich ordnungsgemĂ€ĂŸ ausgestellt war. In diesem Fall mĂŒssen Sie allerdings eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach Sie uns fĂŒr sĂ€mtliche notwendigen und angemessenen Kosten bis zum Wert des Original-Tickets entschĂ€digen, welche uns oder einem anderen LuftfrachtfĂŒhrer im Falle der Einlösung oder des Abfluges des in Verlust geratenen Tickets oder Flug Coupons entstehen. Der ausstellende LuftfrachtfĂŒhrer kann eine angemessene BearbeitungsgebĂŒhr fĂŒr dieses Service verlangen, soweit der Verlust oder die BeschĂ€digung nicht auf eine NachlĂ€ssigkeit dieses LuftfrachtfĂŒhrers oder eines seiner Agenten zurĂŒckgeht.
 
3.1.5.b Ist ein solcher Nachweis nicht möglich oder sind Sie nicht bereit, eine solche ErklĂ€rung zu unterzeichnen, können wir bzw. der ausstellende LuftfrachtfĂŒhrer Sie dazu anhalten, den vollen Preis fĂŒr dieses neue Ticket zu bezahlen. Allerdings werden wir den Betrag fĂŒr das verlorene bzw. beschĂ€digte Originalticket abzĂŒglich einer BearbeitungsgebĂŒhr refundieren, sofern und sobald uns der Nachweis erbracht wird, dass das verlorene oder beschĂ€digte Ticket vor Ablauf der GĂŒltigkeit nicht verwendet wurde.
 
3.1.6 Das Ticket stellt einen Wert dar, weshalb Sie ausreichend sicherstellen sollten, dass es weder beschÀdigt noch gestohlen wird.
 
3.2 GĂŒltigkeitsdauer
 
3.2.1 Ein Ticket zum Normaltarif ist zur Beförderung ein Jahr gĂŒltig, gerechnet vom Zeitpunkt des Antrittes der Beförderung oder, sofern das Ticket auch nicht teilweise zur Beförderung verwendet worden ist, vom Ausstellungstage an. Ein Ticket zu einem anderen als dem Normaltarif ist zur Beförderung oder Erstattung nur fĂŒr die Zeit gĂŒltig, wie sie in den Bestimmungen des LuftfrachtfĂŒhrers oder im Beförderungstarif oder im Ticket selbst angegeben ist.
 
3.2.2 Können Sie innerhalb der GĂŒltigkeitsdauer des Tickets Ihre Reise deshalb nicht antreten, weil wir zu dem Zeitpunkt, an dem Sie reisen möchten, Ihre Buchung nicht bestĂ€tigen können, wird die GĂŒltigkeitsdauer Ihres Tickets bis zum nĂ€chsten Flug verlĂ€ngert, auf welchem wir einen Beförderungsplatz in der Beförderungsklasse fĂŒr die der Flugpreis entrichtet wurde, zur VerfĂŒgung stellen können oder Sie erhalten eine Erstattung in Übereinstimmung mit Artikel 10.
 
3.2.3 Können Sie Ihre Reise nach Reiseantritt wegen Krankheit nicht innerhalb der GĂŒltigkeitsdauer fortsetzen, so können wir die GĂŒltigkeitsdauer Ihres Tickets verlĂ€ngern. Eine VerlĂ€ngerung ist allerdings nur möglich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder reisefĂ€hig sind oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Datum von dem Ort, an dem die Reise unterbrochen wurde, auf welchem Platz zur VerfĂŒgung steht, und ausschließlich in der Klasse, fĂŒr die das Ticket ausgestellt wurde. Eine solche Krankheit muss durch ein Ă€rztliches Zeugnis attestiert werden. Wenn die im Ticket verbleibenden Flug Coupons, oder im Falle eines elektronischen Tickets der Elektronische Coupon, einen oder mehrere Zwischenlandeorte beinhalten, kann die GĂŒltigkeit des Tickets fĂŒr die Dauer von maximal drei Monaten nach dem auf dem Ticket ausgewiesenen Datum verlĂ€ngert werden. Unter diesen UmstĂ€nden können wir die GĂŒltigkeitsdauer der Tickets von den Sie begleitenden engeren Familienmitgliedern ebenfalls verlĂ€ngern.
 
3.2.4 Verstirbt ein Fluggast wĂ€hrend seiner Flugreise, kann bei den ihn begleitenden FluggĂ€sten auf die Mindestaufenthaltsdauer verzichtet oder die GĂŒltigkeitsdauer des Tickets verlĂ€ngert werden. Kommt es im engeren Familienkreis des Fluggastes, der sich auf einer Flugreise befindet, zu einem Todesfall, kann das vom Fluggast benĂŒtzte Ticket und die Tickets der ihn begleitenden engeren Familienmitglieder entsprechend verlĂ€ngert werden. Jede dieser Änderungen erfolgt erst nach Vorlage einer gĂŒltigen Sterbeurkunde; die VerlĂ€ngerung der GĂŒltigkeit ist auf einen Zeitraum von 45 Tagen ab dem Todesfall beschrĂ€nkt.
 
3.3 Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons
 
3.3.1 Das Ticket, das Sie erworben haben, ist nur gĂŒltig fĂŒr die darauf angegebene Beförderungsleistung – vom Abflugort ĂŒber eventuelle Zwischenlandeorte zum Bestimmungsort. Das von Ihnen bezahlte Entgelt basiert auf unseren Tarifen und gilt fĂŒr die auf dem Ticket angegebene Beförderung. Es stellt einen wichtigen Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen dar. Das Ticket wird nicht vergĂŒtet und verliert seine GĂŒltigkeit, wenn die Flug Coupons nicht in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden.
 
3.3.2 Sollten Sie irgendeinen Teil Ihrer Reise verĂ€ndern wollen, mĂŒssen Sie uns vorab darĂŒber informieren. Der Preis fĂŒr Ihre neue Beförderung muss in diesem Fall neu berechnet werden und Sie haben die Wahl diesen neuen Preis zu akzeptieren oder die ursprĂŒngliche Beförderung gemĂ€ĂŸ Ihres Originaltickets zu wĂ€hlen. Sollten Sie gezwungen sein, Ihre Reise aus GrĂŒnden der Höheren Gewalt zu Ă€ndern, so sollten Sie uns so frĂŒh wie möglich darĂŒber informieren und uns das Vorliegen dieser nachweisen. Wir werden in diese FĂ€llen unser möglichstes tun, um Sie ohne Verrechnung von zusĂ€tzlichen Kosten mit einem unserer planmĂ€ĂŸigen FlĂŒge zu Ihrem nĂ€chsten Zwischenlandeort oder zu Ihrem Bestimmungsort zu befördern.
 
3.3.3 Sollten Sie Ihre Reiseroute ohne unsere Zustimmung abĂ€ndern, werden wir den anwendbaren Preis fĂŒr die tatsĂ€chliche Reiseroute berechnen. Sie mĂŒssen in diesem Fall die Differenz zwischen dem von Ihnen bereits bezahlten Preis und dem Preis, der fĂŒr die von Ihnen gewĂ€hlte neue Reiseroute anwendbar ist, bezahlen.
 
3.3.4 Bitte beachten Sie, dass es neben Reiserouten-Änderungen, die zu keinen PreisĂ€nderungen fĂŒhren, auch solche gibt, wie z.B. die Änderung des Abflugortes oder die Umkehrung Ihrer Reiserichtung, die sehr wohl zu einer Preiserhöhung fĂŒhren können. Außerdem sind einige Tarife nur an bestimmten Tagen und/oder fĂŒr bestimmte FlĂŒge, die auf dem Ticket ausgewiesen sind, gĂŒltig und können ĂŒberhaupt nicht oder nur gegen eine bestimmte Aufzahlung geĂ€ndert werden.
 
3.3.5 Jeder in Ihrem Ticket enthaltene Flug Coupon gilt in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Tarif nur fĂŒr die Beförderung in der Buchungsklasse zu dem Datum und fĂŒr den Flug, fĂŒr den der Platz reserviert wurde. Wurde ursprĂŒnglich ein Ticket ohne genauere Angaben ausgestellt, kann auch spĂ€ter noch - in Abstimmung mit unseren Tarifen und der SitzplatzverfĂŒgbarkeit auf dem gewĂŒnschten Flug - Platz reserviert werden.
 
3.3.6 Bitte beachten Sie, dass wir Ihren RĂŒckflug bzw. Ihre AnschlussflĂŒge stornieren, wenn Sie nicht (rechtzeitig) zum von Ihnen gebuchten Flug erscheinen, ohne uns vorher entsprechend zu informieren. Ihre AnschlussflĂŒge werden jedoch nicht gestrichen, wenn Sie uns vorher entsprechend informieren.

Artikel 4 – Flugpreise, Tarife,  Steuern und ZuschlĂ€ge
 
4.1 Flugpreise
 
Flugpreise gelten nur fĂŒr die Beförderung vom tatsĂ€chlichen Abflugs- zum Bestimmungsort, ausgenommen anderes ist ausdrĂŒcklich vereinbart. In den  Flugpreisen ist die VergĂŒtung von Bodentransportdiensten zwischen FlughĂ€fen sowie zwischen FlughĂ€fen und Stadtterminals nicht mit eingeschlossen. Der Flugpreis wird in Übereinstimmung mit unseren Tarifen berechnet, welche am Tag der Zahlung des Tickets fĂŒr die gewĂ€hlte Reiseroute zu einem bestimmten Datum gelten. Sollten Sie Ihre Reiseroute oder das Datum Ihrer Reise Ă€ndern, kann dies daher Einfluss auf den zu bezahlenden Flugpreis haben.
 
4.2 Steuern und ZuschlÀge
 
Anwendbare Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge, die durch Regierungs- oder sonstige Behörden oder von Flughafenunternehmen eingehoben werden, sind von Ihnen zu tragen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie auf diese Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge, welche nicht im Flugpreis inbegriffen und in der Regel separat auf dem Ticket ausgewiesen sind, hingewiesen. Diese Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge unterliegen laufenden Änderungen und können daher auch nach dem Ausstellungsdatum des Tickets eingehoben werden. Sollte eine Erhöhung der auf dem Ticket ausgewiesenen Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge eintreten, ist diese von Ihnen zu tragen. Ebenso sind Sie verpflichtet, neue, erst nach dem Ausstellungsdatum vorgeschriebene Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge zu tragen. Andererseits können Sie im Falle, dass Steuern, GebĂŒhren und ZuschlĂ€ge, welche Sie bei Ausstellung des Tickets bezahlt haben, verringert werden oder nicht mehr anwendbar sind, eine RĂŒckerstattung des Differenzbetrages verlangen.
 
4.3 WĂ€hrung
 
Flugpreise und ZuschlĂ€ge können in der WĂ€hrung des Landes bezahlt werden, in dem das Ticket ausgestellt wurde, außer eine andere WĂ€hrung wird bei oder vor der Bezahlung von uns oder einem unserer Agenten angegeben (z.B. weil die Umrechnung der lokalen WĂ€hrung nicht möglich ist). Andere WĂ€hrungen können wir nach unserem Ermessen akzeptieren.

Artikel 5 – Buchung von BeförderungsplĂ€tzen
 
5.1 Buchungserfordernisse
 
Ihre Buchung wird von uns oder unseren Agenten eingetragen. Auf Wunsch werden wir Ihnen eine schriftliche BuchungsbestÀtigung ausstellen.
 
5.2 Fristen bei der Ticketausstellung
 
Wir können Ihre Buchung streichen, wenn Sie Ihr Ticket nicht zum letztmöglichen Zeitpunkt der Ticketausstellung bezahlen und nicht mit uns eine anderwÀrtige Zahlungsvereinbarung getroffen haben.
 
5.3 Persönliche Daten
 
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sie uns Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Buchung, des Kaufs eines Tickets, zur AbklĂ€rung Ihrer Flugtauglichkeit, der Inanspruchnahme zusĂ€tzlicher Leistungen, der Entwicklung und ZurverfĂŒgungstellung diverser Service-Leistungen sowie der Erleichterung der Aus- und EinreiseablĂ€ufe zur VerfĂŒgung gestellt haben und dass wir Ihre Daten in Zusammenhang mit Ihrer Reise Regierungs- und sonstigen Behörden zur VerfĂŒgung stellen können. Zu diesen Zwecken gestatten Sie uns, diese Daten einzubehalten, zu verwenden und an unsere StadtbĂŒros, autorisierte Agenten, Regierungs- und andere Behörden, andere LuftfrachtfĂŒhrer sowie sonstige LeistungstrĂ€ger zu ĂŒbermitteln.
 
5.3.1. Datenerfassung fĂŒr auslĂ€ndische Behörden
 
In verschiedenen LĂ€ndern gibt es die gesetzliche bzw. behördliche Verpflichtung fĂŒr Luftfahrtunternehmen, persönliche Daten von Passagieren aus dem Reservierungssystem an die jeweils zustĂ€ndige Behörde zu ĂŒbermitteln, sofern ein Ziel- oder Umsteigeflughafen Ihres Reiseverlaufs in einem der betroffenen Staaten liegt. Eine Liste dieser Staaten sowie die betroffenen Daten finden Sie hier.
 
Bitte beachten Sie, dass alle von Ihnen im Rahmen der Buchung angegebenen Daten von einer Übermittlung betroffen sein können.
 
FĂŒr Infos, Beschwerden, DatenauskĂŒnfte stehen wir unter der Telefonnummer Tel.: +43 (0)5 1766 1000 (aus ganz Österreich zum Ortstarif, Mo- So, Feiertag 8h - 20h) oder unter der E-Mail-Adresse AustrianInternet@austrian.com zur VerfĂŒgung.
 
5.4 Sitzplatz
 
Wir werden alles unternehmen, Ihre gewĂŒnschte Sitzplatzreservierung zu berĂŒcksichtigen; allerdings ist es uns nicht möglich, einen speziellen Sitzplatz zu garantieren. Wir behalten uns jederzeit, auch nach dem Besteigen des Flugzeugs, das Recht vor, Ihnen einen Platz zuzuweisen oder einen zugewiesenen Platz zu Ă€ndern. Dies kann aus operationellen, Sicherheits- oder sonstigen GrĂŒnden notwendig sein.
 
5.5 RĂŒckbestĂ€tigung von Buchungen
 
5.5.1 Es kann notwendig sein, Anschluss- oder RĂŒckflĂŒge innerhalb bestimmter Fristen rĂŒckzubestĂ€tigen. In diesen FĂ€llen werden Sie darĂŒber bzw. wie und wo Sie diese BestĂ€tigung vornehmen können, rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Ist diese BestĂ€tigung erforderlich und wird sie von Ihnen unterlassen, können wir Ihren Anschluss- oder RĂŒckflug streichen. Sollten Sie uns informieren, dass Sie trotzdem reisen möchten und sind SitzplĂ€tze auf dem Flug in der gewĂ€hlten Buchungsklasse verfĂŒgbar, werden wir alle Anstrengungen unternehmen, Sie zu Ihrem nĂ€chsten Zwischenlandeort oder Ihrem Bestimmungsort zu befördern.
 
5.5.2 Sie sollten jedenfalls auch die diesbezĂŒglichen Bestimmungen allfĂ€lliger anderer, in Ihre Reise involvierter LuftfrachtfĂŒhrer ĂŒberprĂŒfen. Sollte es erforderlich sein, ersuchen wir Sie, Ihren Flug bei dem in der Spalte „Carrier/Flight“ am Ticket aufscheinenden LuftfrachtfĂŒhrer rĂŒckzubestĂ€tigen.
 
 
Artikel 6 – Rechtzeitiges Eintreffen zur Abfertigung (Check In)
 
6.1 Der spĂ€test mögliche Zeitpunkt zum Check In variiert von Flughafen zu Flughafen: Wir empfehlen daher, dass Sie sich rechtzeitig diesbezĂŒglich informieren und die Zeiten einhalten. Ihre Reise wird angenehmer verlaufen, wenn Sie sich genĂŒgend Zeit lassen, um die gesamte Abfertigung in Ruhe vornehmen zu können. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu streichen, sollten Sie die vorgegebenen Check In-Zeiten nicht einhalten. Gerne werden wir oder unsere Agenten Sie hinsichtlich der Check In Zeiten Ihres ersten Fluges mit uns informieren. Sie können diese Zeiten auch aus unseren FlugplĂ€nen entnehmen. BezĂŒglich jedes Anschluss- oder RĂŒckflugs auf Ihrer Reise mĂŒssen Sie sich jedoch selbst informieren.
 
6.2 Sie dĂŒrfen am Flugsteig nicht spĂ€ter erscheinen, als zu jenem Zeitpunkt der Ihnen anlĂ€sslich des Check In bekannt gegeben wurde.
 
6.3 Sollten Sie sich nicht rechtzeitig am Abfertigungsort (Check In) oder am Flugsteig einfinden, können wir Ihre Buchung streichen.


Artikel 7 – Verweigerung der Beförderung sowie Beförderungs-beschrĂ€nkungen
 
7.1 Beförderungsverweigerungsrecht
 
Wir behalten uns vor, Ihnen nach unserem Ermessen die Beförderung oder die Beförderung Ihres GepĂ€cks auf unseren FlĂŒgen zu verweigern, sofern wir Ihnen dies zuvor schriftlich mitgeteilt haben. Unter diesen UmstĂ€nden erhalten Sie natĂŒrlich eine RĂŒckerstattung des Flugpreises.
 
Außerdem dĂŒrfen wir Ihnen oder Ihrem GepĂ€ck die Beförderung verweigern, wenn einer der folgenden UmstĂ€nde eintritt oder wir begrĂŒndeter Weise der Meinung sind, er werde eintreten:
 
7.1.1 sofern diese Maßnahme notwendig ist, um anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zu entsprechen; oder
 
7.1.2 Ihre Beförderung oder der Transport Ihres GepÀcks die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort der Passagiere oder der Crew gefÀhrden oder bedrohen könnte; oder
 
7.1.3 Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihre BeeintrĂ€chtigung durch Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko fĂŒr Sie selbst, andere Passagiere, die Crew oder Eigentum darstellt; oder
 
7.1.4 Sie bereits auf einem frĂŒheren Flug erhebliche Unannehmlichkeiten verursacht haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass Sie dieses Verhalten wiederholen könnten; oder
 
7.1.5 Sie sich geweigert haben, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen; oder
 
7.1.6 Sie den anwendbaren Flugpreis, Steuern, GebĂŒhren oder ZuschlĂ€ge nicht bezahlt haben; oder
 
7.1.7 Sie scheinbar nicht ĂŒber gĂŒltige Reisedokumente verfĂŒgen, oder versuchen, in ein Land einzureisen, das Sie lediglich als Transitpassagier bereisen dĂŒrfen bzw. fĂŒr das Sie nicht die gĂŒltigen Reisedokumente haben, Sie Ihre Dokumente wĂ€hrend der Reise zerstören oder diese nicht – gegen Erhalt einer entsprechenden BestĂ€tigung – auf Verlangen der Crew ĂŒbergeben wollen; oder
 
7.1.8 Sie ein unrechtmĂ€ĂŸig oder weder bei uns noch bei einem unserer Agenten erworbenes oder ein als gestohlen gemeldetes Ticket vorlegen oder Sie nicht beweisen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind; oder
 
7.1.9 Sie die Bestimmungen gemĂ€ĂŸ Artikel 3.3 betreffend die Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons nicht erfĂŒllen oder Sie ein Ticket vorlegen, das in einer anderen Form als ĂŒblicher Weise durch uns oder unsere Agenten verĂ€ndert wurde; oder
 
7.1.10 Sie unsere Sicherheits- und Warnhinweise oder sonstigen Anweisungen nicht beachten.
 
7.2 Spezielle UnterstĂŒtzung
 
Die Beförderung von unbegleiteten Kindern, behinderte Menschen, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die spezieller UnterstĂŒtzung bedĂŒrfen, muss vorher ausdrĂŒcklich mit uns vereinbart werden.


Artikel 8 – GepĂ€ck

 
8.1 FreigepÀck
 
Sie können GepĂ€ck in bestimmtem Ausmaß als FreigepĂ€ck mitfĂŒhren. Die entsprechenden Bestimmungen dazu können bei uns erfragt werden oder sind dem Passagiercoupon sowie den Informationen auf unserer Homepage zu entnehmen.
 
8.2 ÜbergepĂ€ck
 
Die Beförderung von GepĂ€ck ĂŒber die FreigepĂ€cksgrenze hinaus ist zuschlagspflichtig. DiesbezĂŒgliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhĂ€ltlich.
 
8.3 Als GepÀck nicht anzunehmende GegenstÀnde
 
8.3.1 Als GepĂ€ck dĂŒrfen Sie nicht mit sich fĂŒhren:
 
8.3.1.1 GegenstĂ€nde, die geeignet sind, das FluggerĂ€t, Personen oder GegenstĂ€nde an Bord zu gefĂ€hrden, insbesondere die in den „Dangerous Goods Regulations“ der ICAO (International Civil Aviation Organisation) und der IATA (International Air Transport Association) und in anderen Bestimmungen (weiterfĂŒhrende Informationen sind bei uns erhĂ€ltlich) ersichtlichen GegenstĂ€nde;
 
8.3.1.2 GegenstĂ€nde, deren Transport nach den Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften des Staates, von dem aus geflogen wird, der angeflogen oder ĂŒberflogen wird, verboten ist;
 
8.3.1.3 GegenstĂ€nde, die nach unserer Ansicht wegen ihrer GefĂ€hrlichkeit, Unsicherheit, ihres Gewichtes, ihrer GrĂ¶ĂŸe, Form oder Art, ihrer Zerbrechlichkeit oder Verderblichkeit zur Beförderung als GepĂ€ck ungeeignet sind; Informationen ĂŒber GegenstĂ€nde, die nicht als GepĂ€ck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhĂ€ltlich.
 
8.3.2 Feuerwaffen und Munition, ausgenommen fĂŒr Jagd- und Sportzwecke sind von der Beförderung als GepĂ€ck ausgeschlossen. Feuerwaffen und Munition fĂŒr Jagd- und Sportzwecke können in Übereinstimmung mit unseren Bestimmungen als aufgegebenes GepĂ€ck akzeptiert werden, wobei Feuerwaffen entladen und gesichert sowie entsprechend verpackt sein mĂŒssen und der Transport von Munition den in Artikel 8.3.1.1. genannten Regelungen unterliegt.
 
8.3.3 Waffen, wie z.B. antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer u.Ă€. können nach unserem Ermessen als aufgegebenes GepĂ€ck akzeptiert werden; das MitfĂŒhren in der Kabine ist allerdings nicht gestattet.
 
8.3.4 Befinden sich dennoch irgendwelche GegenstĂ€nde, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwĂ€hnt, in Ihrem GepĂ€ck, haften wir nicht fĂŒr Verlust oder SchĂ€den an diesen GegenstĂ€nden, vorausgesetzt der Verlust bzw. die SchĂ€den wurden von uns nicht grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich herbeigefĂŒhrt.
 
8.4 Recht auf Verweigerung der Beförderung
 
8.4.1 Wir behalten uns vor, die Beförderung der in Artikel 8.3 genannten GegenstĂ€nde abzulehnen bzw. die Weiterbeförderung aller solcher allenfalls im Laufe der Beförderung entdeckter GegenstĂ€nde zu verweigern. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, die Beförderung von GepĂ€ck zu verweigern, fĂŒr das nicht der anwendbare Zuschlag (z.B. ÜbergepĂ€ck oder SportgepĂ€ck) entrichtet wurde. FĂŒr die weitere Disposition der nicht akzeptierten GepĂ€cksstĂŒcke sind Sie selbst verantwortlich und wir ĂŒbernehmen keine Haftung.
 
8.4.2 Wir erlauben uns, die Beförderung von GegenstĂ€nden abzulehnen, welche von uns aufgrund ihrer GrĂ¶ĂŸe, Form oder Art, Gewicht, Inhalt, oder aus Sicherheits- oder operationellen GrĂŒnden oder aus GrĂŒnden des Wohlbefindens anderer Passagiere als fĂŒr den Transport ungeeignet befunden werden. Informationen ĂŒber GegenstĂ€nde, die nicht als GepĂ€ck akzeptiert werden, sind auf Anfrage bei uns erhĂ€ltlich.
 
8.4.3 Wir erlauben uns, GepĂ€ck fĂŒr die Beförderung abzulehnen, wenn es unserer Meinung nach nicht ordentlich und sicher verpackt ist. Informationen ĂŒber Verpackungen, welche wir nicht akzeptieren, sind auf Anfrage erhĂ€ltlich.
 
8.5 Durchsuchung von Personen und GepÀck
 
Aus SicherheitsgrĂŒnden können wir verlangen, dass Sie in eine Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihrer Person sowie einer Durchsuchung oder Durchleuchtung Ihres GepĂ€cks einwilligen. Auch im Falle Ihrer Abwesenheit kann Ihr GepĂ€ck untersucht werden um festzustellen, ob Sie in Ihrem GepĂ€ck GegenstĂ€nde wie in Artikel 8.3 beschrieben zum Transport ĂŒbergeben haben oder mitfĂŒhren. Sollten Sie in eine derartige Untersuchung nicht einwilligen, können wir Ihnen und Ihrem GepĂ€ck die Beförderung verweigern. Im Falle, dass Ihr GepĂ€ck im Zuge einer Durchsuchung oder Durchleuchtung beschĂ€digt wird, haften wir grundsĂ€tzlich nicht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit.
 
8.6 Aufgegebenes GepÀck
 
Bei Übergabe des aufzugebenden GepĂ€cks nehmen wir es in unsere Obhut und stellen fĂŒr jedes aufgegebene GepĂ€ckstĂŒck eine GepĂ€cksmarke aus.
 
8.6.1 Auf jedem aufgegebenen GepÀck muss Ihr Name oder eine andere Möglichkeit zur Identifizierung angebracht sein.
 
8.6.2 Ihr aufgegebenes GepĂ€ckstĂŒck wird, soweit möglich, immer auf demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, dass wir entscheiden, die Beförderung aus SicherheitsgrĂŒnden auf einem anderen Flug durchzufĂŒhren. Sollte Ihr aufgegebenes GepĂ€ck auf einem unserer folgenden FlĂŒge befördert werden, werden wir es Ihnen nach der Ankunft am Bestimmungsort zustellen, ausgenommen das anwendbare Recht erfordert Ihre Anwesenheit bei den ZollformalitĂ€ten.
 
8.7 HandgepÀck
 
8.7.1 Die MaximalgrĂ¶ĂŸe und das Maximalgewicht fĂŒr nicht aufgegebenes GepĂ€ck haben wir im Ticket festgelegt. Es muss außerdem entweder unter den Sitz vor Ihnen oder in ein GepĂ€ckfach passen, andernfalls muss es aufgegeben werden.
 
8.7.2 GegenstĂ€nde, die fĂŒr den Transport im Laderaum nicht geeignet sind (wie z.B. Musikinstrumente) und nicht unter die Bestimmungen des Artikels 8.7.1 fallen, können fĂŒr die Beförderung in der Kabine nur angenommen werden, wenn wir rechtzeitig darĂŒber informiert wurden und Ihnen der Transport von uns zugesagt wurde. Wir erlauben uns, dafĂŒr einen Zuschlag einzuheben. DiesbezĂŒgliche Informationen sind auf Anfrage bei uns erhĂ€ltlich.
 
 
8.8 Abholung und Ausfolgung des aufgegebenen GepÀcks
 
8.8.1 Sie sind verpflichtet, Ihr GepĂ€ck entgegenzunehmen, sobald es am Bestimmungsflughafen oder am Ort der Zwischenlandung zur VerfĂŒgung gestellt wird. Sollten Sie es nicht binnen fĂŒnf Tagen nach Ankunft des GepĂ€cks bzw. VerstĂ€ndigung von der Ankunft abholen, erlauben wir uns, eine LagergebĂŒhr einzuziehen. Die LagergebĂŒhr entspricht jener GebĂŒhr, die auf dem jeweiligen Flughafen fĂŒr die Verwahrung Ihres ReisegepĂ€cks zu bezahlen wĂ€re, maximal jedoch EUR 10 pro Tag. Verlangen Sie Ihr GepĂ€ck nicht binnen drei Monaten ab dessen Bereitstellung, entsorgen wir es und haften keinesfalls fĂŒr dadurch entstehende SchĂ€den. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenĂŒber Konsumenten nur insofern, als die Nichtabholung des GepĂ€cks nicht durch unser vorsĂ€tzliches oder grob fahrlĂ€ssiges Verhalten verursacht wurde. Sollten uns noch BetrĂ€ge geschuldet werden, erfolgt die Auslieferung des GepĂ€cks gegen Bezahlung der offenen BetrĂ€ge.
 
8.8.2 Ausschließlich der Besitzer der GepĂ€ckseinlösemarke ist berechtigt, das GepĂ€ck entgegenzunehmen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, uns zu vergewissern, dass der Inhaber der GepĂ€ckseinlösemarke der berechtigte EmpfĂ€nger des auszuliefernden GepĂ€cks ist.
 
8.8.3 Verlangt eine Person aufgegebenes GepĂ€ck und kann sie keine GepĂ€ckeinlösemarke vorweisen, werden wir dieser Person das GepĂ€ck nur ausfolgen, wenn diese uns ausreichend glaubhaft machen kann, dass sie der Besitzer dieses GepĂ€ckstĂŒckes ist.
 
8.9 Tiere
 
Die Beförderung von Tieren ist nur mit unserer ausdrĂŒcklichen Zustimmung möglich. Wenn wir einer Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, werden wir diese nur unter folgenden Bedingungen transportieren:
 
8.9.1 Sie mĂŒssen sicherstellen, dass Tiere wie Hunde, Katzen, Vögel oder andere Haustiere in VersandkĂ€figen ordentlich eingeschlossen und mit gĂŒltigen Gesundheits- und Impfzeugnissen, mit einer Einreiseerlaubnis sowie anderen, von den jeweiligen LĂ€ndern geforderten Einreise- und Transitpapieren versehen sind. Wir behalten uns vor, darĂŒber hinausgehende Regelungen festzulegen, die Sie bei uns erfragen können.
 
8.9.2 Das Gewicht der mitgefĂŒhrten Tiere sowie das Gewicht der VersandkĂ€fige und des mitgefĂŒhrten Tierfutters sind nicht im FreigepĂ€ck enthalten; vielmehr ist ein ÜbergepĂ€ckszuschlag zu entrichten, der auf Anfrage bei uns erhĂ€ltlich ist.
 
8.9.3 Blindenhunde und andere Blindentiere, die behinderte Personen begleiten, werden nach Maßgabe unserer sonstigen Bestimmungen zuschlagsfrei befördert, selbst wenn ihr Gewicht die FreigepĂ€cksgrenze ĂŒbersteigt.
 
8.9.4 Sofern die Beförderung der Tiere nicht den Haftungsbestimmungen des Abkommens unterliegt, sind wir nicht haftbar fĂŒr Verletzung, Verlust, Krankheit oder Tod eines Tieres, welches wir transportiert haben, außer wir haben den Schaden vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig verursacht.
 
8.9.5 Sollte ein Tier nicht alle erforderlichen Aus- und Einreise-, Gesundheits- oder sonstigen Dokumente fĂŒr die Ein- oder Durchreise in oder durch irgendein Land haben oder sollte ein Tier wĂ€hrend der Beförderung nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ verpackt sein, ĂŒbernehmen wir dafĂŒr keinerlei Haftung und der Besitzer des Tieres muss uns fĂŒr sĂ€mtliche Strafen, Kosten, Verluste oder sonstigen SchĂ€den in diesem Zusammenhang entschĂ€digen.


Artikel 9 – FlugplĂ€ne, VerspĂ€tungen, Stornierung von FlĂŒgen

 
9.1 FlugplÀne
 
9.1.1 Die in FlugplÀnen angegebenen Zeiten können sich zwischen dem Datum der Publikation und dem Datum Ihrer Reise Àndern. Wir können sie Ihnen daher nicht garantieren und sie stellen auch nicht einen Teil des Vertrages mit uns dar.
 
9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung akzeptieren, werden wir Sie ĂŒber die vorgesehenen Flugzeiten informieren; diese sind auch auf Ihrem Ticket angegeben. Es ist möglich, dass wir die Flugzeiten in der Folge Ă€ndern mĂŒssen. Sofern Sie uns Kontaktdaten zur VerfĂŒgung stellen, werden wir Sie ĂŒber derartige Änderungen informieren.
 
9.2 Stornierung, Nichtbeförderung in Folge von Überbuchung, VerspĂ€tung von FlĂŒgen
 
9.2.1 Wir bemĂŒhen uns nach besten KrĂ€ften, Streichungen, Nichtbeförderungen in Folge von Überbuchung und VerspĂ€tungen zu vermeiden. Sollte dennoch ein Flug verspĂ€tet sein oder gestrichen werden bzw. werden Sie aufgrund einer Überbuchung nicht transportiert, haben Sie AnsprĂŒche entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ĂŒber eine gemeinsame Regelung fĂŒr Ausgleichs- und UnterstĂŒtzungsleistungen fĂŒr FluggĂ€ste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer VerspĂ€tung von FlĂŒgen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91.
 
9.2.2 In folgenden FĂ€llen haben Sie Anspruch auf Erstattung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ĂŒber eine gemeinsame Regelung fĂŒr Ausgleichs- und UnterstĂŒtzungsleistungen fĂŒr FluggĂ€ste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer VerspĂ€tung von FlĂŒgen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91:
 
- VerspÀtung des Abfluges von mehr als 5 Stunden,
- Nichtbeförderung in Folge von Überbuchung,
- bestimmte, in obiger Verordnung erwÀhnte FÀlle einer Flugstreichung,
- Beförderung in einer niedrigeren Klasse als die, fĂŒr die das Ticket erworben wurde


Artikel 10 – Erstattungen

 
10.1 In Übereinstimmung mit den anwendbaren Tarifbestimmungen erstatten wir ein Ticket oder einen unbenĂŒtzten Teil davon wie folgt:
 
10.1.1 Wir sind berechtigt, die Erstattung entweder an jene Person, die im Ticket genannt ist oder die das Ticket bezahlt hat vorzunehmen, vorausgesetzt letzteres wird uns zufrieden stellend nachgewiesen.
 
10.1.2 Wurde das Ticket von einer anderen als der im Ticket angegebenen Person bezahlt, und wurde bei Ausstellung des Tickets ein entsprechender ErstattungsbeschrÀnkungsvermerk angebracht, so werden wir eine Erstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, vornehmen.
 
10.1.3 Außer im Falle des Verlustes des Tickets werden wir eine Erstattung nur gegen Übergabe des Tickets und aller unbenutzter Flug Coupons vornehmen.
 
10.2 Erstattungsbetrag bei freiwilliger Erstattung
 
10.2.1 Sollten Sie aus anderen als den in Artikel 9.2 genannten GrĂŒnden Anspruch auf Erstattung haben, berechnet sich der Erstattungsbetrag wie folgt:
 
10.2.1.1 wurde kein Teil des Tickets abgeflogen, wird der bezahlte Flugpreis abzĂŒglich anwendbarer Bearbeitungs- und StornogebĂŒhren ersetzt;
 
10.2.1.2 wurde ein Teil des Tickets abgeflogen, wird die Differenz zwischen dem bezahlten Flugpreis und dem Preis fĂŒr den Teil der Strecke, der abgeflogen wurde, abzĂŒglich anwendbarer Bearbeitungs- und StornogebĂŒhren ersetzt.
 
10.3 Erstattung eines in Verlust geratenen Tickets
 
10.3.1 Sollten Sie ein Ticket oder einen Teil davon verlieren und Sie uns diese Tatsache ausreichend nachweisen, werden wir Ihnen gegen Bezahlung einer angemessenen BearbeitungsgebĂŒhr und nach Ablauf der GĂŒltigkeit des Tickets den Ticketpreis unter folgenden Bedingungen erstatten:
 
10.3.1.1 das verlorene Ticket (oder ein Teil davon) wurde weder zur Beförderung noch zur Erstattung eingelöst, erstattet oder ersetzt;
 
10.3.1.2 die den Erstattungsbetrag erhaltende Person verpflichtet sich in der von uns vorgeschriebenen Form, im Fall eines unrechtmĂ€ĂŸigen Gebrauches den erstatteten Betrag zurĂŒckzuzahlen und zwar in dem Ausmaß, in dem das Ticket (oder ein Teil davon) von einer anderen Person zur Beförderung oder Erstattung vorgelegt oder eingelöst wurde.
 
10.3.2 Sollten wir oder einer unserer Agenten das Ticket verlieren, werden wir es natĂŒrlich ersetzen.
 
10.4 Ablehnung von Erstattungen
 
10.4.1 Wir können die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag auf Erstattung erst nach Ablauf der GĂŒltigkeit des Tickets gestellt wird.
 
10.4.2 Wir erlauben uns, den Ersatz eines Tickets, das uns oder den Behörden eines Landes als Beweis fĂŒr die Absicht, das Land wieder zu verlassen, vorgelegt wurde, abzulehnen; es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie die Erlaubnis haben, in dem Land zu bleiben, oder dass Sie das Land mit einem anderen LuftfrachtfĂŒhrer oder Beförderungsmittel verlassen werden.
 
10.5 WĂ€hrung
 
Wir behalten uns das Recht vor, die Erstattung in derselben Art und WĂ€hrung vorzunehmen, in der das Ticket bezahlt wurde.
 
10.6 Erstatter
 
Erstattungen werden grundsĂ€tzlich nur von dem LuftfrachtfĂŒhrer oder Agenten vorgenommen, der das Ticket ursprĂŒnglich ausgestellt hat.


Artikel 11 – Verhalten an Bord des Flugzeuges
 
11.1 Allgemeines
 
Verhalten Sie sich an Bord des Flugzeuges nach unserem begrĂŒndeten Ermessen derart, dass
 
- das Flugzeug, andere an Bord befindliche Personen oder GegenstĂ€nde
gefÀhrdet werden,
- Sie die Besatzung in der AusfĂŒhrung Ihrer Arbeit behindern oder deren Anweisung nicht befolgen, insbesondere in FĂ€llen betreffend das Rauchverbot, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder
-Sie sich in einer Weise verhalten, die anderen Passagieren oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schaden oder Verletzungen verursacht,


werden wir jene Maßnahmen ergreifen, die wir fĂŒr geeignet erachten, um ein solches Verhalten zu unterbinden. In derartigen FĂ€llen können wir Sie an jedem Ort Ihrer Reise zum Aussteigen anhalten, Ihnen die Weiterbeförderung verweigern und Sie fĂŒr Ihr Verhalten an Bord zivil- und strafrechtlich verfolgen.
 
Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Ihre persönlichen Daten zur rechtlichen Verfolgung aufzunehmen.
 
11.2 Elektronische GerÀte
 
Aus SicherheitsgrĂŒnden dĂŒrfen an Bord keine elektronische GerĂ€te, wie z.B. Mobiltelefone, Laptops, tragbare TongerĂ€te, CD-Player, elektronische Spiele oder SendegerĂ€te inkl. ferngesteuerte Spielzeuge und Walkie-Talkies betrieben werden. Die Verwendung von Hörbehelfen und Herzschrittmachern ist natĂŒrlich gestattet.


Artikel 12 – Vereinbarte Nebenleistungen
 
12.1 Vereinbaren wir fĂŒr Sie von der Beförderung abweichende Leistungen Dritter oder stellen wir ein Ticket fĂŒr eine Beförderung oder Dienstleistung durch einen Dritten aus, wie z.B. Hotelreservierungen oder die Buchung eines Mietwagens, handeln wir lediglich als Ihr Agent. In diesen FĂ€llen sind die allgemeinen GeschĂ€fts- und Vertragsbedingungen dieses Dritten anzuwenden.
 
Werden diese Nebenleistungen von uns selbst erbracht, so haften wir nur fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit.
 
12.2 Bieten wir Ihnen neben der Beförderung an Bord auch die Beförderung ĂŒber Land an, kommen andere Bestimmungen als die gegenstĂ€ndlichen zur Anwendung.

Artikel 13 –  VerwaltungsformalitĂ€ten

 
13.1 Allgemeines
 
13.1.1 Sie sind selbst verantwortlich, alle fĂŒr Ihre Reise notwendigen Dokumente und Visa zu beschaffen sowie sĂ€mtliche Gesetze und Bestimmungen der LĂ€nder, aus denen oder in die Sie reisen oder durch die Sie reisen, einzuhalten.
 
13.1.2 Wir tragen keine Verantwortung fĂŒr die Folgen, die aus der Nichtbeibringung dieser Dokumente oder der Nichtbefolgung dieser Gesetze oder Bestimmungen herrĂŒhren.
 
13.2 Reisedokumente
 
Bereits vor Antritt der Reise mĂŒssen Sie sĂ€mtliche Dokumente betreffend Aus- und Einreise, die Gesundheit oder andere, durch Gesetz, Verordnung oder sonstige Bestimmung der betroffenen LĂ€nder geforderte Papiere, vorweisen und uns gestatten, Kopien anzufertigen und einzubehalten.
 
Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen im Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschriften, oder im Fall, dass Ihre Reisedokumente nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ erscheinen, die Beförderung zu verweigern. Wir haften nicht, wenn wir im guten Glauben der Ansicht sind, dass nach unserer Auffassung maßgebliche Vorschriften Ihre Beförderung nicht zulassen und wir sie Ihnen deshalb verweigern. Außerdem haften wir nicht fĂŒr SchĂ€den, die aus der Nichtbefolgung von FormalitĂ€ten entstehen, wenn Sie befördert wurden, obwohl Ihnen die Beförderung zu verweigern war.
 
13.3 Einreiseverweigerung
 
Sollte Ihnen in irgendeinem Land die Einreise verweigert werden, mĂŒssen Sie alle daraus folgenden Kosten, Strafen oder ĂŒber uns verhĂ€ngte Bußen sowie den RĂŒcktransport aus diesem Land selbst tragen. Der fĂŒr den Transport an den Ort, an dem Ihnen die Einreise verweigert wurde, bezahlte Flugpreis kann Ihnen in diesem Fall nicht erstattet werden.
 
13.4 Haftung des Fluggastes fĂŒr Strafen, Kosten der Anhaltung, etc.
 
Sollten wir angehalten werden, Strafen oder Kosten fĂŒr Ihre Anhaltung zu bezahlen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil Sie die bezĂŒglich der Ein-, Aus-  oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt oder entsprechende (Reise-)Dokumente nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ vorgelegt haben, haben Sie uns auf Verlangen sĂ€mtliche in diesem Zusammenhang aufgewendeten BetrĂ€ge zu ersetzen. Wir können dafĂŒr die von Ihnen an uns bezahlten Gelder fĂŒr nicht genutzte Beförderung oder Ihre in unserem Besitz befindlichen GegenstĂ€nde verwenden.
 
Wir behalten uns außerdem das Recht vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Sicherstellung der Zahlung zu gewĂ€hrleisten.
 
13.5 Zollkontrolle
 
Auf Verlangen haben Sie der Durchsicht Ihres aufgegebenen und nicht aufgegebenen GepĂ€cks durch Zoll- und andere Behörden beizuwohnen. Wir haften nicht fĂŒr den Ihnen durch die Durchsicht Ihres GepĂ€cks oder durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstandenen Schaden.
 
13.6 Sicherheitskontrolle
 
Sie haben sich allen Sicherheitskontrollen durch die Behörden, den Flughafen, die LuftfrachtfĂŒhrer oder uns zu unterziehen.


Artikel 14 – Aufeinanderfolgende LuftfrachtfĂŒhrer

 
Wird eine Beförderung durch uns und andere LuftfrachtfĂŒhrer aufgrund eines Tickets durchgefĂŒhrt, stellt diese in Bezug auf das Abkommen eine einheitliche Leistung dar. In diesem Zusammenhang siehe jedoch Artikel 15.3.2.


Artikel 15 – Schadenshaftung

 
15.1 GrundsÀtze
 
Wird die Beförderung auf Ihrer Reise auch durch andere LuftfrachtfĂŒhrer durchgefĂŒhrt, so bestimmt sich die Haftung nach dessen eigenen Beförderungsbedingungen. Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt:
 
15.2 Anwendbares Recht
 
Hinsichtlich unserer Schadenshaftung werden das Abkommen sowie die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 (alle Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung) angewendet.
 
15.3 Allgemeine Bestimmungen
 
15.3.1 Wir sind von der Haftung ganz oder teilweise befreit, wenn der Schaden durch Ihr Verschulden verursacht oder mitverursacht wurde.
 
15.3.2 Stellen wir Tickets fĂŒr die Beförderung auf FlĂŒgen eines anderen LuftfrachtfĂŒhrers aus oder nehmen wir GepĂ€ck zur Beförderung auf FlĂŒgen eines anderen LuftfrachtfĂŒhrers an, so handeln wir lediglich als Agent fĂŒr diesen anderen LuftfrachtfĂŒhrer.
 
Hinsichtlich des aufgegebenen GepĂ€cks haben Sie das Recht, auch den ersten oder den letzten LuftfrachtfĂŒhrer wegen Schadenersatzes in Anspruch zu nehmen.

15.3.3 Wir haften nicht fĂŒr SchĂ€den, die direkt oder indirekt auf die ErfĂŒllung gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, Vorschriften oder Verordnungen oder darauf zurĂŒckzufĂŒhren sind, dass Sie denselben nicht nachkommen, oder die in einem von uns nicht zu vertretenden Umstand ihren Ursprung haben.
 
15.3.4 Unsere Haftung ĂŒbersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir haften nicht fĂŒr mittelbare SchĂ€den oder FolgeschĂ€den sowie fĂŒr Schadenersatz mit pönalem Charakter. Dieser Haftungsausschluss gilt gegenĂŒber Konsumenten nur insofern, als wir den Schaden nicht vorsĂ€tzlich oder grob fahrlĂ€ssig verursacht haben und uns die durch diese SchĂ€den betroffenen Interessen des Konsumenten beim Vertragsabschluß nicht bekannt waren.
 
15.3.5 Ausschluss und BeschrĂ€nkungen unserer Haftung gelten sinngemĂ€ĂŸ auch zugunsten unserer Agenten, Bediensteten, Vertreter sowie jeder Person, deren FluggerĂ€t wir benutzen, einschließlich deren Agenten, Bediensteten und Vertreter. Der Gesamtbetrag, der gegebenenfalls von uns und den genannten Personen als Schadenersatz insgesamt zu leisten ist, darf die fĂŒr uns geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht ĂŒberschreiten.
 
15.3.6 Ungeachtet der Bestimmung von Artikel 15.4.2 haften wir nicht, wenn wir beweisen, dass wir, unsere Leute und sonstige Personen, deren wir uns zur ErfĂŒllung des Beförderungsvertrages bedienen, alle erforderlichen Maßnahmen zur VerhĂŒtung des Schadens getroffen haben oder dass wir diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
 
15.3.7 Keine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bedeutet einen Verzicht auf einen Haftungsausschluss oder auf eine HaftungsbeschrÀnkung nach dem Abkommen oder nach dem anwendbaren Recht.
 
15.4 Haftung fĂŒr PersonenschĂ€den
 
15.4.1 UnbeschrÀnkte Haftung
 
Unsere Haftung fĂŒr SchĂ€den aufgrund der Tötung, Körperverletzung oder GesundheitsschĂ€digung eines Passagiers durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- oder Aussteigen ist betragsmĂ€ĂŸig grundsĂ€tzlich nicht beschrĂ€nkt.
 
15.4.2  Verzicht auf Haftungsbefreiung
 
FĂŒr SchĂ€den bis zu einem Betrag im Gegenwert von 100.000 SZR (entspricht per 08.05.2009 einem Betrag von EUR 111.911) verzichten wir auf die Haftungsbefreiung durch den Beweis gemĂ€ĂŸ Artikel 20 des Abkommens.
 
15.4.3 Vorauszahlungen
 
Im Fall eines Schadenseintritts werden wir unverzĂŒglich, jedenfalls aber innerhalb von 15 Tagen ab Feststellung der IdentitĂ€t jener natĂŒrlichen Person, die zum Schadenersatz berechtigt ist, eine Vorauszahlung auf den Schadenersatzbetrag leisten, welche zur Deckung der unmittelbaren finanziellen BedĂŒrfnisse erforderlich ist. Im Falle des Todes eines Passagiers betrĂ€gt diese Vorauszahlung den Gegenwert von mindestens 16.000 SZR (entspricht per 08.05.2009 einem Betrag von EUR 17.905,76). Diese Vorauszahlung ist auf den endgĂŒltigen Schadenersatzbetrag anrechenbar.
 
15.4.4 Haftungsausschluss
 
Übernehmen wir Ihre Beförderung, obwohl diese aufgrund Ihres Alters oder Ihres geistigen oder körperlichen Zustandes derart ist, dass die Beförderung eine Gefahr fĂŒr Sie darstellt, oder diese zu befĂŒrchten ist, so haften wir nicht fĂŒr SchĂ€den in dem Ausmaß, in dem sie  durch diesen Zustand verursacht oder mitverursacht worden sind.
Falls die Beförderung aus diesen GrĂŒnden fĂŒr Sie eine GefĂ€hrdung darstellen könnte, sind Sie verpflichtet, uns darĂŒber vorab zu informieren, damit wir die Möglichkeiten fĂŒr eine gefahrlose Beförderung ĂŒberprĂŒfen können.
 
15.5. Haftung fĂŒr GepĂ€ckschĂ€den
 
15.5.1 Unsere Haftung fĂŒr ReisegepĂ€ck ist auf den Betrag von 1000 SZR (entspricht per 08.05.2009 einem Betrag von EUR 1.119,11) je Reisendem beschrĂ€nkt.
 
Diese HaftungsbeschrĂ€nkungen gelten nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von uns oder unseren Leuten verursacht worden ist, die entweder vorsĂ€tzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein begangen wurde, dass wahrscheinlich ein Schaden eintreten wird; im Fall einer Handlung oder Unterlassung unserer Leute ist außerdem nachzuweisen, dass diese in AusfĂŒhrung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
 
15.5.2 Wir haften nicht fĂŒr SchĂ€den, die durch GegenstĂ€nde in Ihrem GepĂ€ck verursacht werden. Verursachen diese GegenstĂ€nde SchĂ€den am GepĂ€ck eines anderen Passagiers oder an unserem Eigentum, haben Sie uns fĂŒr alle SchĂ€den und Aufwendungen, die uns hieraus entstehen, zu entschĂ€digen.
 
15.5.3 Befinden sich GegenstĂ€nde, wie in 8.3.1 und 8.3.2 erwĂ€hnt, in Ihrem GepĂ€ck, haften wir nicht fĂŒr Verlust oder SchĂ€den an diesen GegenstĂ€nden, vorausgesetzt der Verlust bzw. die SchĂ€den wurden von uns nicht grob fahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich herbeigefĂŒhrt (siehe auch Art 8.3.4.).


Artikel 16 – Fristen fĂŒr ErsatzansprĂŒche und Klagen

 
16.1 Anzeige von SchÀden
 
Sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen, stellt die Entgegennahme des GepĂ€cks ohne unverzĂŒgliche Reklamation zum Ausfolgezeitpunkt einen ausreichenden Beweis dafĂŒr dar, dass das GepĂ€ck in ordnungsgemĂ€ĂŸem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag ĂŒbergeben wurde.
 
Bei GepĂ€ckschĂ€den ist jede Klage ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht unverzĂŒglich nach Entdeckung des Schadens, spĂ€testens jedoch 7 Tage nach Erhalt des GepĂ€cks, Anzeige ĂŒber den Schaden erstatten; das gleiche gilt fĂŒr die verspĂ€tete Auslieferung von GepĂ€ck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzĂŒglich, jedenfalls aber spĂ€testens 21 Tage nach Andienung des GepĂ€cks zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Frist abgesendet werden.
 
16.2 Ausschlussfrist fĂŒr Klagen
 
Eine Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von 2 Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tag der Ankunft des Flugzeuges am Bestimmungsort oder vom dem Tag, an welchem das Flugzeug am Bestimmungsort hÀtte ankommen sollen oder von dem Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde. Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichtes.


Artikel 17 – Sonstiges

 
Ihre Beförderung und die Beförderung Ihres GepĂ€cks finden in Übereinstimmung mit bestimmten anderen anzuwendenden oder von uns erlassenen Vorschriften statt. Diese von Zeit zu Zeit abgeĂ€nderten Vorschriften sind wichtig und betreffen unter anderem die Beförderung unbegleiteter Kinder, BeschrĂ€nkungen des Transportes elektronischer GerĂ€te, den Konsum alkoholischer GetrĂ€nke an Bord, etc. 


Artikel 18 – Auslegung der Bestimmungen

 
Die Überschriften der einzelnen Artikel dienen lediglich der Übersicht und sind nicht fĂŒr eine Auslegung der Bestimmungen heranzuziehen.
 

Artikel 19 – AbĂ€nderungen und Verzicht
 
Keiner unserer Agenten, Bediensteten oder BevollmÀchtigten ist berechtigt, diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen oder sonstige Bestimmungen zu ergÀnzen, abzuÀndern oder auf deren Anwendung zu verzichten.


Artikel 20 – Gerichtsstand

 
Sollte sich aus den Bestimmungen des Abkommens kein Gerichtsstand ergeben, können Klagen gegen uns nur beim sachlich zustÀndigen Gericht in Wien eingebracht werden.
 
[1] Bundesgesetz vom 8.3.1979, BGBl 140, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden.

[2] Entsprechend Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 ĂŒber die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie ĂŒber die Unterrichtung von FluggĂ€sten ĂŒber die IdentitĂ€t des ausfĂŒhrenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG.

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