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Allgemeine Bedingungen für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck

 

Datenerfassung für Passagiere von/nach USA und Kanada

 

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
 
Wir“, „unser“ und „uns“ sind Austrian Airlines AG oder Lauda Air Luftfahrt GmbH oder Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH.
 
(Autorisierter) Agent“ ist ein Verkaufsagent, welcher von uns ermächtigt ist, uns im Ticket-Verkauf zu vertreten.
 
Abkommen“ ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, gezeichnet in Montreal am 28. Mai 1999.
 
Airline Code“ ist ein Code bestehend aus 2 Symbolen oder 3 Buchstaben, welcher der jeweiligen Fluglinie zugeordnet wird.
 
Anschlussflug“ ist ein Flug aufgrund zweier oder mehrerer aufeinander folgender, gemeinsam ausgestellter Tickets, wobei diese zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.
 
Elektronischer Coupon“ ist ein Coupon in elektronischer Form oder ein sonstiges Dokument in unserer Datenbank.
 
Elektronisches Ticket“ ist der von uns ausgestellte Itinerary/Receipt, der elektronische Coupon oder die Bordkarte.
 
Flug Coupon“ ist der Teil des Tickets der den Vermerk „Flight Coupon“ oder „good for passage“ enthält oder im Falle des elektronischen Tickets der elektronische Coupon; er gibt die einzelnen Orte an, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.
 
Flugsegment” ist ein Teil einer Beförderung zwischen zwei Orten, der von uns oder einem anderen Luftfrachtführer durchgeführt wird.
 
"Flugunterbrechung" ist die geplante Unterbrechung Ihrer Reise an einem Ort zwischen Abflugs- und Bestimmungsflughafen.
 
Gepäck“ sind Ihre persönlichen Gegenstände, die Sie in Zusammenhang mit Ihrer Reise mit sich führen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst dieser Begriff sowohl aufgegebenes als auch nicht aufgegebenes Gepäck.
 
Aufgegebenes
Gepäck ist Gepäck, das uns anvertraut wurde und für das eine Gepäcksmarke ausgestellt wurde.
 
Nicht aufgegebenes
Gepäck ist alles übrige Gepäck.
 
Gepäcksmarke“ ist ein von uns zur Identifizierung Ihres aufgegebenen Gepäcks ausgestelltes Dokument. Sie besteht aus der Gepäcksanhängemarke, die am Gepäck befestigt wird und aus der Gepäckseinlösemarke, die Ihnen ausgehändigt wird.
 
Höhere Gewalt“ sind unübliche und unvorhersehbare Umstände außerhalb unseres oder Ihres Einflussbereiches, deren Folgen auch unter Einhaltung größtmöglicher Sorgfalt nicht verhindert werden können.
 
Itinerary/Receipt“ ist ein von uns ausgestelltes Dokument oder mehrere Dokumente, in dem der Name des Passagiers, Fluginformationen und sonstige Informationen enthalten sind.
 
„Konsument“ ist jede Person, die Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 1 Konsumentenschutzgesetz[1] in der jeweils geltenden Fassung ist.
 
Luftfrachtführer“ (Carrier) ist jeder andere Luftfrachtführer als wir, dessen Airline Code auf Ihrem Ticket oder auf Ihren Anschlussflugscheinen aufscheint.
 
Passagier“ ist jede Person, mit Ausnahme der Mitglieder des Bordpersonals, die aufgrund eines Tickets in einem Flugzeug transportiert wird oder werden soll (siehe auch Begriffsbestimmung „Sie“ und „Ihr).
 
Passagier Coupon“ (Passenger Coupon) ist der Teil des Tickets, der immer bei Ihnen verbleibt.
 
Rechtzeitiges Eintreffen beim Check-In“ ist jener Zeitpunkt, der von uns bzw. einem Luftfrachtführer bestimmt wurde, zu dem sämtliche Check-In-Formalitäten erledigt sein müssen und Sie Ihren boarding-pass (Einsteigekarte) erhalten haben.
 
Sie“ und „Ihr“ bedeutet irgendeine Person, mit Ausnahme von Mitgliedern des Bordpersonals, welche gemäß eines Tickets in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll (siehe auch die Definition für „Passagier“).
 
SZR“ sind die durch den Internationalen Währungsfonds festgelegten Sonderziehungsrechte (1 SZR entspricht am 18.08.2006 1,16132 EURO).
 
Tage“ sind volle Kalendertage, ei